Immobilien-Bewertung + Beratung + Verkauf + Expertisen


Gewinnsteuer

Nach einem Verkauf werden meist Gewinnsteuern fällig. Neubau- und/oder Erwerbskosten, sowie wertvermehrende Aufwendungen, also insgesamt die Anlagekosten können nebst diversen anderen Aufwendungen vom Verkaufspreis abgezogen werden. Auf Grund der vorhandenen Rechnungsbelege mache ich die Aufteilung in wertvermehrende und Unterhaltskosten gemäss Vorgaben der Steuerverwaltung.

 

Fehlen die Belege gelte ich als ausgewiesener und anerkannter Experte, welcher mittels eines Gutachtens die Kosten der während der Besitzdauer ausgeführten Arbeiten rückwirkend nachweisen kann.

 

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Rufen Sie mich an, gerne helfe ich Ihnen weiter.


Unterhalt, Renovation und Sanierung der Immobilien mit Steuervorteilen.

 

Grundstückgewinnsteuer: Ermittlung der Anlagekosten bei fehlenden Belegen.